Anzeige und Anzeigeverfahren in der Verwaltungsrechtsordnung unter besonderer Berücksichtigung des Anzeigeverfahrens im Bauplanungsrecht.
Florentz
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Datum
1996
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Herausgeber
Florentz
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 96/2749
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Ein Novum des Baugesetzbuches (BauGB) von 1987 ist die Anzeigepflicht nach § 11 III. Sie ersetzt die Genehmigungspflichtigkeit eines Bebauungsplans, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan auf der Grundlage des Flächennutzungsplans entwickelt hat. Durch diesen Wegfall des Genehmigungsvorbehalts ist die kommunale Planungshoheit insofern gestärkt, als die Gemeinde den Bebauungsplan nunmehr in Kraft setzen kann, wenn die Verwaltungsbehörde innerhalb von drei Monaten nach Anzeige keine Rechtsverletzung durch den Plan geltend gemacht hat. Mit dem Institut der Anzeigepflicht sind indes eine Reihe rechtlicher Probleme verbunden, so die Rechtsnatur der Anzeige oder die formellen und materiellen Präklusionswirkungen von Beanstandungen der Behörde. Hier betont die Autorin, daß auch nach Ablauf der Dreimonatsfrist die Behörde - in ihrer landesrechtlich geregelten Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde - den Plan noch rechtsaufsichtlich beanstanden kann. Als präventives Mittel der Vermeidung fehlerhafter Rechtsakte erscheint die Anzeigepflicht der Autorin als mit Art. 28 II GG vereinbar. gar/difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XI, 244 S.
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Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 506