Rechtsansprüche gegenüber Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

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(Rechts-)Ansprüche als subjektive Rechte eröffnen den Klageweg zu den Gerichten. Und während im Zivilrecht mit objektiven Verpflichtungen der einen Zivilperson fast immer auch Rechtsansprüche anderer korrespondieren, ist dies im öffentlichen Recht nicht regelmäßig der Fall. So enthält das Achte Buch Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zahlreiche, an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtete (objektive) Rechtsverpflichtungen, aber lediglich vierzehn ausdrücklich als solche bezeichnete subjektive (Rechts-)Ansprüche. Die vorliegende Arbeit geht nunmehr der Frage nach, ob man nicht mit Blick auf weitere Vorschriften des SGB VIII trotz vordergründig rein objektiv-rechtlicher Formulierung aufgrund einer Interpretation derselben dennoch zu dem Ergebnis gelangen muss, dass mit diesen zugleich (auch) subjektive Rechtsansprüche korrespondieren. Der Autor entwickelt aufgrund von Argumentationsmustern im Zivilrecht, allgemeinen Verwaltungsrecht, Verfassungs- und Sozialrecht ein Untersuchungsprogramm für die Erörterung von über 200 Rechtsnormen des SGB VIII - mit dem Ergebnis, dass die gekennzeichnete Fragestellung in der Mehrzahl der Fälle zu bejahen ist: das SGB VIII enthält mithin wesentlich mehr einklagbare Rechtsansprüche, als bisher angenommen worden ist. difu

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346 S.

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