Die rechtliche Stellung der adligen Güter und Gutsbezirke in Schleswig-Holstein in der Zeit von 1805 bis 1928.
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SEBI: 75/165
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Abstract
Die adligen Güter vermittelten seit dem 17. Jahrhundert dem jeweiligen Besitzer Rechte, die die Funktionstauglichkeit der Güter als unterste Verwaltungsstufe sicherstellen sollten. Die Stellung der adligen Güter kann mit der einer Gemeinde in dem heutigen Verwaltungsaufbau verglichen werden. Der stufenweise Abbau der Verwaltungsfunktionen und Vorrechte - Gerichtsbarkeit, Steuerwesen, Realgewerberechte, Zollwesen, Gesundheits-, Militär- und Personenstandswesen - setzte 1805 mit Inkrafttreten der Gerichtsverfassung und der Aufhebung der Leibeigenschaft ein und setzte sich in vorpreußischer Zeit fort. Nach Einführung der preußischen Gutsbezirke wurden die Verwaltungsaufgaben durch die Kreise, Amtsbezirke und Gemeinden allmählich übernommen. Durch das Reichsgesetz von 1927 wurde schließlich den Gutsbezirken die kommunale Selbständigkeit entzogen und ihre Umwandlung in Land- oder Stadtgemeinden eingeleitet; im Laufe des Jahres 1928 wurde die Auflösung der Gutsbezirke abgeschlossen und damit die unterste Stufe der Selbstverwaltung neu geregelt.
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Selbstverwaltung, Kommunalrecht, Großbetrieb, Landwirtschaft, Kommunalverwaltung, Verwaltung, Kreisverwaltung, Geschichtswissenschaft, Öffentliche Aufgabe, Gutsbezirk
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Kiel, (1974) 170 s., Kt.; Tab.; Lit.
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Selbstverwaltung, Kommunalrecht, Großbetrieb, Landwirtschaft, Kommunalverwaltung, Verwaltung, Kreisverwaltung, Geschichtswissenschaft, Öffentliche Aufgabe, Gutsbezirk