Europäischer Binnenmarkt und europäische Demokratie: Von der Dienstleistungsfreiheit zur Dienstleistungsrichtlinie - und wieder Retour?
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Im Dezember 2006 verabschiedete das Europäische Parlament eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt und setzte damit einen Schlusspunkt unter eine bislang unbekannte juristische und gesellschaftliche Diskussion über einen Sekundärrechtsakt der Gemeinschaft. Diese entzündete sich vor allem an dem im ersten Entwurf enthaltenen sog. Herkunftslandprinzip, mit dem der grenzüberschreitend tätige Dienstleistungserbringer das Recht seines Heimatstaats mit in den Zielstaat nehmen konnte. Dieses Prinzip wurde von Kritikern häufig mit dem neoliberalen, sozial-kalten Europa assoziiert, ohne dass dessen Bedeutung und Verhältnis zu den Grundfreiheiten immer ausreichend juristisch analysiert wurde. Nichtsdestotrotz hat die staatenübergreifende Diskussion den Ansatz einer europäischen Öffentlichkeit aufscheinen lassen. Der Beitrag verfolgt deshalb ein doppeltes Anliegen: Zunächst einmal die "Irrungen und Wirrungen" der Diskussion über Dienstleistungsfreiheit und Herkunftslandprinzip aufzulösen, indem die Grundfreiheit, der erste und der zweite Entwurf der Richtlinie miteinander vergleichen werden. Darüber hinaus soll diese Diskussion in einen größeren Zusammenhang zwischen Binnenmarkt und Demokratieprinzip gestellt werden. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 6
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S. 336-346