Keine Pflicht zur Ausschreibung im SPNV - "Connex Regiobahn".

Beck
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Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

1439-6351

ZDB-ID

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ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 2.9.2003, VergW 3/03 und VergW 5/03. 1) Gemeinschaftliche Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach § 15 II AEG noch nach §§ 97 ff. GWB i.V. mit VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht. 1a) Dem Aufgabenträger des SPNV ist seitens des Gesetzgebers bei Schaffung des AEG (1993) ein Ermessen dahin eingeräumt worden, SPNV-Leistungen mit Eisenbahnverkehrsunternehmen frei zu vereinbaren oder diese Leistungen in einem formell-wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. 1b) Durch das VergRÄG (1998) sind die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des SPNV nicht der Vergabepflicht unterworfen worden. Das VergRÄG verfolgte nicht den Zweck, das Vergaberegime auf Bereiche auszudehnen, die bislang ausgenommen waren. 1c) Die mit Wirkung zum 1.12.2002 geschaffene Regelung in § 4 III VgV hat nicht die Erweiterung des Anwendungsbereichs der §§ 97 ff. GWB auf SPNV-Leistungen bewirkt. 2) Eine Erweiterung des vergaberechtlichen Regelungsbereiches kann nur durch den Gesetzgeber, nicht durch den Verordnungsgeber erfolgen. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 12

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Seiten

S. 688-694

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