Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes der Wohnungswirtschaft zur Arbeitszeitverkürzung.

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1985

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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Für die Beschäftigten der Wohnungswirtschaft kam es nach monatelangen Tarifverhandlungen über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit zu einem bemerkenswerten Abschluss. Vereinbart wurde für die ca. 30.000 Beschäftigten eine gleichwertige Verkürzung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt von je 2,5 % je verkürzter Stunde. Aus diesen Anteilen sollen alternativ gefährdete Arbeitsplätze gesichert oder neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Arbeitszeitverkürzung aus Solidarität sind unpopulär. Sie erfordert zudem, die bisherige Arbeitszeitverteilung umzuorganisieren. Deshalb wurde flankierend eine flexible Regelung bei der Arbeitszeitverkürzung vereinbart. (hg)

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.8, S.487, 490

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