Die partielle verwaltungsrechtliche Inpflichtnahme Privater zu Handlungs- und Leistungspflicht. Eine Untersuchung von Aufgabenüberbürdungen insbesondere im Kommunalrecht unter besonder Berücksichtigung der Rechtslage in Schleswig-Holstein.
Centaurus
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Centaurus
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DE
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Pfaffenweiler
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ZLB: 92/3288
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DI
S
S
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Abstract
Die partielle verwaltungsrechtliche Inpflichtnahme Privater bezeichnet alle diejenigen Beteiligungsformen Privater an der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die sich nicht eindeutig in die gewohnten Verwaltungskategorien einordnen lassen. Die Untersuchung behandelt die Aufgaben im Kommunalrecht unter Berücksichtigung der Rechtslage von Schleswig-Holstein. Nach einem rechtshistorischen Überblick seit der Antike (Straßenbau) über die Indienstnahme von Privaten (für Fron- und Notdienste) im Preußen der Kaiserzeit über den Ersten Weltkrieg und die Weimarer Republik (Steuer- und Sozialversicherungsrecht) bis hin zum Dritten Reich (Kriegsgesetzgebung) und der Nachkriegszeit durchleuchtet der Autor die gegenwärtige Situation, so u.a. die Währungsunion, die mit Hilfe von privaten Banken durchgeführt wurde, die Arbeit der Feuer- und Wasserwehrdienste, die Straßen- und Wegereinigungspflichten und den Deichschutz. rebo/difu
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ca. 310 S.
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Reihe Rechtswissenschaft; 138