Aktienoptionen bei einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB.
Kovac
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Kovac
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DE
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Hamburg
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1435-6848
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ZLB: 2008/220
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DI
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Abstract
Die Gewährung von Optionen auf Aktien des Arbeitgebers an die eigenen Mitarbeiter ist in den USA schon lange üblich. Aktienoptionen des Arbeitgebers tauchten in Deutschland erstmals in den 1990er-Jahren als Vergütungsmöglichkeit auf. Die arbeitsrechtlichen Aspekte der Gewährung von Aktienoptionen waren in den letzten Jahren immer wieder Thema wissenschaftlicher Abhandlungen und lebhafter Diskussion. Die Frage der Behandlung von Aktienoptionen bei einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB ist umstritten. Gehen Optionsansprüche beim Betriebsübergang auf den Erwerber über? Muss der Arbeitgeber Aktien des Veräußerers oder eigene Aktien ausgeben? Was geschieht, wenn der Erwerber nicht die Gesellschaftsform einer Aktiengesellschaft hat, sondern die einer GmbH? Wie ist der Fall zu beurteilen, dass Aktien auf dem Markt nicht mehr gehandelt werden? Muss der Arbeitnehmer auf seine Beteiligungen verzichten? Ist er zum Verkauf an den Veräußerer verpflichtet und verliert er dabei mögliche Gewinne? Das Bundesarbeitsgericht hat die Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf Aktienoptionen, die vom Arbeitgeber gewährt werden, bislang offen gelassen. Der Autor erläutert die zivil-, aktien- und arbeitsrechtlichen Grundlagen der Gewährung von Aktienoptionen und deren Ablauf und zeigt die regelmäßigen Inhalte von Aktienoptionsplänen auf. Im Weiteren untersucht er die in der Literatur vorgebrachten Ansichten der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 613 a BGB auf Aktienoptionen, die vom Arbeitgeber selbst oder aber einem Dritten gewährt werden. Er entwickelt zudem Gestaltungsmöglichkeiten für die sich aus § 613 a BGB ergebenden Folgen und diskutiert nicht nur Möglichkeiten für die Praxis vor und nach einem Betriebsübergang zu reagieren, sondern auch die Zulässigkeit von ausdrücklichen Regelungen in Optionsbedingungen.
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XIII, 214 S.
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Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse; 99