Die betriebsplanrechtliche Relevanz bergbauinduzierter Erderschütterungen.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

In der jüngsten Vergangenheit haben bergbauinduzierte Erderschütterungen und dadurch ausgelöste Schäden an der Tagesoberfläche im Zusammenhang mit untertägigen bergbaulichen Aktivitäten im saarländischen Steinkohlenrevier in der Öffentlichkeit Beunruhigung ausgelöst. Die rechtliche Verarbeitung solcher Erscheinungen erfolgt innerhalb des bergrechtlichen Systems präventiver und nachträglicher behördlicher Aufsichtsinstrumente, insbesondere des Betriebsplanverfahrens. Dieses System ruht auf der doppelten Zweckbestimmung der Ermöglichung (Förderung) auch untertägigen Bergbaus einerseits und des Schutzes vor Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter andererseits (§ 1 Nr. 1, 3 BBergG). Den jüngsten Ereignissen kommt dabei Relevanz nicht auf der rechtlichen Ebene der Herausbildung neuer oder der Umformung bestehender Rechtsgrundlagen, sondern auf der Ebene der faktischen Verarbeitung des angereicherten Erfahrungswissens innerhalb der bestehenden Rechtsgrundsätze zu. Seine rechtliche Verankerung findet dieser Verarbeitungsvorgang in der am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu orientierenden Wahrscheinlichkeitsprognose beim Vollzug des Rechtsgüterschutzes.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 14

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S. 874-885

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