Barrierefreiheit gemäß § 554a BGB. Ein neues Rechtsinstitut im Mietrecht und dessen Einordnung in das allgemeine deutsche Recht.

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Berlin

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ZLB: 2004/2446

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DI
RE

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Abstract

Mit der zum 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform ist eine neue Vorschrift in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden: die Barrierefreiheit gemäß § 554a. Diese Norm, die die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen in Mietverhältnissen verbessern und die Erhaltung des Lebensmittelpunktes durch sachgerechte Wohnungsanpassungsmaßnahmen sichern will, steht im Spannungsfeld unterschiedlicher und divergierender Rechtsträger und Rechtsgüter. Abzuwägen sind der Schutz des Eigentums und seine Sozialpflichtigkeit, die Würde der Person, das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen und der Sozialstaatsgedanke. Die Arbeit liefert eine erste rechtsdogmatisch systematische Beurteilung der Norm. Sie befasst sich nicht nur mit den materiellen Grundlagen, sondern auch mit der Darstellung der Durchsetzung von Ansprüchen vorprozessual und im Gerichtsverfahren sowie in der Vollstreckung. difu

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228 S.

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