Die raumplanerische Bedeutung des Großen Erftverbandes.

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SEBI: FG 856

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Zusammenfassung

In Deutschland gehen die Bestrebungen, eine überörtliche Raumordnung zu erreichen, auf die Jahrhundertwende zurück. Die Bemühungen Preußens, den wasserwirtschaftlichen Mißständen aufgrund der Überbeanspruchung durch die industriellen Ballungsgebiete Westfalens und des Rheinlands zu begegnen, führten zur Gründung von fünf großräumigen, d.h. ganze Einzugsgebiete von Flüssen umfassenden Wasserwirtschaftsverbänden. Nach ihrem Vorbild wurde 1958 für ein Teilgebiet des Rheinischen Braunkohlereviers der Große Erftverband gegründet, dem die Regelung der gesamten Wasserwirtschaft des Verbandsgebiets übertragen wurde. Die Arbeit stellt den Verband hinsichtlich seiner Aufgabenstellung, seiner rechtlichen Befugnisse, der Beteiligung an der Landesplanung und seiner innerverbandlichen Willensbildung dar. Sie versucht auch aufzuzeigen, inwieweit dieser primär auf wasserwirtschaftliche Aufgaben gerichtete Verband Raumplanung betreiben kann. chb/difu

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Braunkohle, Wasserhaushalt, Grundwasser, Bergbau, Rücklage, Raumplanung, Landesplanung, Regionalplanung, Verband, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Institutionengeschichte

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Münster: (1964), XXVI, 125 S., Kt.; Tab.; Lit.

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Braunkohle, Wasserhaushalt, Grundwasser, Bergbau, Rücklage, Raumplanung, Landesplanung, Regionalplanung, Verband, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Wasserwirtschaft, Institutionengeschichte

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