Zur Fortentwicklung des Raumordnungsverfahrens auch im Hinblick auf die Bestrebungen zur Beschleunigung des Planungsablaufs.

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DE

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Köln

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0034-0111

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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IFL: I 378

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Abstract

Die bundesweite Einführung des Raumordnungsverfahrens (ROV) mit erstinstanzlicher - überörtlicher - UVP durch die Novelle zum Raumordnungsgesetz (ROG) hat die Koordinierungs- und Abstimmungsaufgabe der Raumordnung wesentlich erweitert. Es gilt nun, dieses Verfahren der Prüfung des Makrostandorts raumbedeutsamer Einzelvorhaben so durchzuführen, daß die sich bietenden Verfahrensvorzüge - frühes Planungsstadium mit Änderungsmöglichkeiten auch im Grundsätzlichen, Erfassung und Erörterung aller berührten Faktoren unter Beteiligung der räumlich und fachlich befaßten Stellen - so durchzuführen, daß trotz der erweiterten Prüfungsbreite letztlich eine Verkürzung des gesamten Planungsablaufs erreicht wird. In die Abhandlung der Umweltbelange sind auch die zur Sicherung von Natur und Landschaft entwickelten Instrumente der Raumordnung einzubeziehen, was den Umwelterfordernissen im Einzelfall ein stärkeres Gewicht als bei rein fachlicher Bewertung verschaffen kann. Die Entkleidung des ROV vom nur behördeninternen Charakter durch die für die UVP vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung läßt insbesondere bei deren erweiterter Form die Wirkung einer "Abschichtung" behandelter Aspekte geboten erscheinen. Auch für Rechtsträger, die durch das Vorhaben "betroffen" im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind, empfiehlt sich eine Beteiligung am ROV. - (Verf.)

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Raumforschung und Raumordnung

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Nr.3/4

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S.159-163

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