Homogenität freiheitsorientierter Staatszielbestimmungen im Bundesstaat. Eine Untersuchung auf der Grundlage der bestehenden Homogenitätskonzepte der Bundesrepublik Deutschland.

Florentz
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München

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ZLB: 97/161

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DI
S

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Dem Autor geht es um eine bestimmte Gruppe von Staatszielbestimmungen, nämlich solchen, die im individuellen Lebensbereich des Bürgers angesiedelt sind und den Zweck verfolgen, freiheitsermöglichend und -fördernd zu wirken. In Betracht kommen hier die Bereiche Wohnen, Ehe und Familie oder Bildung. Sie kommen im GG und in Länderverfassungen vor. Nicht allen Staatszielbestimmungen ist ihre Freiheitsorientierung direkt zu entnehmen. Als aktuelles Beispiel wird vom Autor das Ziel Vollbeschäftigung genannt, das, je nach Kontext entweder als gesamtwirtschaftliche Zielsetzung im Sinne des Art. 109 II GG oder aber, wie in der Landesverfassung Sachsen-Anhalts als ein die "Selbstentfaltung des Einzelnen" betreffendes Staatsziel verstehbar ist. Das Problem inhaltsgleicher, aber zweckverschiedener Staatszielbestimmungen im GG und Länderverfassungen wird vor dem Hintergrund des Homogenitätkonzepts des GG erörtert. Die conclusio ist, daß der Landesgesetzgeber trotz des Homogenitätspostulats subjektive Abwehr- und Leistungsrechte in Form von Staatszielbestimmungen gegenüber dem GG stärken kann. gar/difu

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VIII, 225 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 497