Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer Privatisierung für die Arbeitnehmer der öffentlichen Hand.

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Bonn

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ZLB: 2005/2070

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DI
RE

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Abstract

Die Betrachtung der arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer Privatisierung für die bei der öffentlichen Hand beschäftigten Arbeitnehmer ergeben, erstreckt sich auf die zahlreichen kleineren Privatisierungsvorgänge vor allem auf kommunaler Ebene wie beispielsweise Krankenhäuser, Versorgungseinrichtungen, Nahverkehrsbetriebe, die ohne ausdifferenzierte Regelungen wie etwa bei den großen Privatisierungen von Bahn und Post auskommen müssen. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Privatisierungsvorhabens. In der Kernfrage geht es darum, ob die Vorschrift des § 613a BGB zur Anwendung kommen kann. Daran anschließend geht es um die Frage nach den konkreten Rechtsfolgen einer Privatisierung mit den Stichworten Dienstvereinbarung, Interessenvertretung, Tarifvertrag. Besondere Rechtsfolgen für Arbeitnehmer, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, sind Gegenstand des letzten Abschnitts. Hierbei geht es um die Zulässigkeit einer kollektiven Widerspruchsausübung, um den Prüfungsmaßstab bei betriebsbedingten Kündigungen gegenüber den widersprechenden Arbeitnehmern, um den Konflikt zwischen der Sozialauswahl unter den von einer Privatisierung betroffenen Arbeitnehmern und dem Status der ordentlichen Unkündbarkeit sowie den Lohnanspruch für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. oc/difu

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XLII, 266 S.

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