Privatfinanzierte öffentliche Aufträge in Bayern.

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München

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ZLB: 97/2463

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DI

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Abstract

Durch Beschluß vom 12.7.1993 forderte der Bayerische Landtag die Staatsregierung auf, zur Gewinnung möglichst praxisnaher Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Privatkapital bei der Planung, Finanzierung und Organisation staatlicher Infrastruktureinrichtungen geeignete Pilotprojekte zu entwickeln und durchzuführen. Die vergabe-, haushalts- und kommunalrechtlichen Voraussetzungen und auch erste Ergebnisse solcher privatfinanzierten öffentlichen Aufträge untersucht der Autor am Beispiel zahlreicher Bauprojekte in München und in kleineren Gemeinden. Dabei sind vier grundsätzliche Modelle zu unterscheiden: Beim Vorfinanzierungsmodell vergibt ein öffentlicher Auftraggeber ein privat finanziertes Infrastrukturprojekt, wobei er die vom Auftragnehmer erbrachten Finanzierungsleistungen in jährlichen Raten abbezahlt. Beim Leasingmodell für Immobilien errichtet der Leasinggeber nach den Wünschen des Leasingnehmers Hoch- oder Tiefbauten oder Anlagen, deren Eigentümer oder wenigstens Erbbauberechtigter er ist, und vermietet sie unter Ausnutzung steuerlicher Vorteile an den Leasingnehmer. Das Betreibermodell bei der Abwasserbeseitigung hat den Bau und den Betrieb einer Anlage durch einen in der Rechtsform des Privatrechts tätigen Dritten zum Inhalt. Beim Kooperationsmodell bildet eine Gemeinde oder ein Landkreis mit einer privaten Firma eine Gesellschaft, die eine Anlage baut, finanziert und betreibt. lil/difu

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VI, 164 S.

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