Hochspannungsmast-Entschädigung 2016. Sachverständigengutachten einschließlich ertrags- und umsatzsteuerlicher Behandlung von Leitungsbauentschädigungen. 2. überarb. u. erg. Aufl.

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Berlin

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ZLB: R 273/22:2016

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RE
GU

Abstract

Bereits vor über 40 Jahren hatten die großen Stromkonzerne und die beiden Landwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen Regelungen zur Entschädigung von Hochspannungsmasten (ab 110 kV) getroffen. Die Neuauflage des 2010 erstellten Gutachtens enthält neue Entschädigungssätze. Diese wurden auch in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern zum Standard der Hochspannungsmast-Entschädigung. Es werden die Entschädigungsberechnungen als Grundlage für fast alle Rahmenvereinbarungen benannt. Mit dem Bau neuer Übertragungsnetze wurden Forderungen nach einer Aktualisierung der Entschädigungsregelungen und einer Erweiterung der Berechnungen auf Grünland erhoben. Die geänderten Preis- und Kostenrelationen in Verbindung mit dem Wunsch einer Anpassung der Entschädigungsberechnungen an höhere Roherträge für Ackerland wurden in den aktualisierten Berechnungen mit der Neuberechnung für Grünlandstandorte unter Berücksichtigung der verschiedenen Intensitätsstufen kombiniert. Auch die Berechnung der Kosten für die Pflege von Maststandorten bekam durch geänderte Auflagen (kein Kulturland, Schadnagerproblematik) eine größere Bedeutung, die in der Neuberechnung berücksichtigt wurde. Des Weiteren erfolgte eine Anpassung des Zinssatzes zum Wertermittlungsstichtag 30.12.2016. Schließlich wird in einem Sonderkapitel erläutert, wie Leitungsbauentschädigungen ertrags- und umsatzsteuerlich behandelt werden. Eine Beispielrechnung verdeutlicht: Was bleibt "nach Steuern" übrig?

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319 S.

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Agrar-Tax; 113