Das Recht zu bauen in seiner verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Ausgestaltung.

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SEBI: 71/1849

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Abstract

Die Arbeit will im Bereich des Boden- und Baurechts mit seinen vielfältigen öffentlich-rechtlichen Schranken einen Kern freier Eigentumsnutzung herausfinden und dieses ursprüngliche bauliche Nutzungsrecht des Eigentums in seiner rechtlichen Ausgestaltung in seinem Bestand und Umfang darstellen. Kernpunkt dieser Darstellung ist die Erörterung der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. II und die Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG. Da jede städtebauliche Planung zwangsläufig einschneidend in die Eigentumssphäre der betroffenen Grundeigentümer eingreift, muß die Bauordnung zwischen dem Schutze des Eigentums und den Anforderungen der Allgemeinheit einen Interessenausgleich finden. Es wird u. a. überprüft, wie sich das bauliche Nutzungsrecht in die Eigentumsordnung des GG einfügt und wie die Verfassung auf das subjektive Baurecht zurückwirkt. Untersucht wird insbesondere das Problem, ob das bauliche Nutzungsrecht aus dem Eigentum am Grundstück entspringt oder erst originär durch die Bauordnung bzw. die Baugenehmigung gewährt wird.

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Bodeneigentum, Baurecht, Bauland, Bodenordnung, Bundesbaugesetz, Grundgesetz, Bodenrecht, Bauvorschrift, Bauleitplanung, Baufreiheit

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Bamberg (1969) XXIV, 224 S., Lit.; Zus.

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Bodeneigentum, Baurecht, Bauland, Bodenordnung, Bundesbaugesetz, Grundgesetz, Bodenrecht, Bauvorschrift, Bauleitplanung, Baufreiheit

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