Verwaltungsvertrag und Verwaltungsaktbefugnis.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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RE

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Abstract

Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Auffassung auseinander, dass die Verwaltung im Rahmen eines Rechtsverhältnisses, das durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Bürger begründet wurde, keine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten hat. Eine derartige Sperrwirkung des öffentlich-rechtlichen Vertrags im Hinblick auf die Verwaltungsaktbefugnis lässt sich weder mit den im Schrifttum vorgebrachten Argumenten begründen noch folgt sie aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Grenzen für den Erlass von Verwaltungsakten im Rahmen vertraglicher Rechtsverhältnisse ergeben sich daher allein aus den allgemeinen Rechtmäßigkeitsanforderungen, über die sich auch der vertragliche Regelungsgehalt berücksichtigen lässt.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 15

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S. 590-596

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