Das Konzessionsvergabeverfahren nach der RL 2014/23/EU.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Der Autor erläutert die wesentlichen materiellen und formellen Verfahrensregelungen, die die öffentlichen Auftraggeber künftig bei der Vergabe von Konzessionen beachten müssen. Der Autor stellt klar, dass trotz der weitgehenden Gestaltungsfreiheit, die der europäische Gesetzgeber den öffentlichen Auftraggebern in der Konzessionsrichtlinie einräumt, auch das Konzessionsvergabeverfahren von allen wesentlichen Grundsätzen des Unionsvergaberechts geleitet wird. Die öffentlichen Auftraggeber haben daher zur Sicherstellung eines fairen Vergabewettbewerbs auf der Grundlage von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit im Verfahrensablauf eine Vielzahl von Verfahrensregeln einzuhalten. Der zukünftige Rechtsrahmen für die Konzessionsvergabe weist daher nach Feststellung des Autors eine beachtliche Regelungsdichte auf, die im Vergleich zum bestehenden Rechtszustand einen höheren Grad an Rechtssicherheit gewährleisten sollte. Am Schluss lässt es der Autor nicht an dem berechtigten Hinweis darauf fehlen, dass erst nach Umsetzung der Konzessionsvergaberichtlinie in das nationale Vergaberecht abschließend beurteilt werden kann, inwieweit sich das Anliegen des europäischen Gesetzgebers, die Vergabe von Konzessionen zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und flexibler zu gestalten, in der künftigen Vergabepraxis in Deutschland niederschlagen wird.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 351-354

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