Kommunale Dauerverlustbetriebe und verdeckte Gewinnausschüttung.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2008/1155
DST: U 165/85

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Abstract

Die Finanzrechtsprechung diskutiert derzeit den Gedanken, ob in dem Betrieb von "strukturell" dauerdefizitären kommunalen Unternehmen - gleichviel ob als Betrieb gewerblicher Art oder in einer Kapitalgesellschaft betrieben - ohne Vereinbarung eines Verlustausgleichs eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an die Trägerkörperschaft anzunehmen ist. Es wird der Nachweis geführt, dass "strukturell" dauerdefizitäre Betriebe nach der bestehenden Rechtsordnung entsprechend der bisherigen steuerlichen Beurteilung nicht zu einer vGA an die kommunale Trägerkörperschaft führen. Die entsprechenden Tätigkeiten der Kommunen werden kraft Gesetzes der steuerrelevanten Sphäre zugeordnet, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Der Gesetzgeber stellt ausschließlich auf eine Einnahmeerzielungsabsicht ab. Eine außersteuerliche Motivation für die Tätigkeiten kann damit nicht vorliegen. Auch erzielt die Trägerkörperschaft keinen materiellen Vorteil, da die Verluste immer von der Trägerkörperschaft getragen werden, im Regelfall durch eine gesellschaftsrechtliche Finanzierung.

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111 S.

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Kommunalwirtschaftliche Forschung und Praxis; 11