Aus dem ABC der Europäischen Union: Europäische Bürgerinitiative.
Kohlhammer
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2012
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0342-5592
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477
BBR: Z 477
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Mit der Bürgerinitiative beschreitet die EU institutionell und politisch Neuland. Der Beitrag nimmt den Begriff der Bürgerinitiative auseinander und verfolgt im Einzelnen den Begriff des Bürgers, der bürgerlichen Freiheit, der Initiative. Spezielle rechtliche Regelungen für Bürgerinitiativen gibt es in Deutschland nicht. Im Vertrag über die Europäische Union (EUV) wird u.a. anderem festgelegt, dass jeder Bürger das Recht hat sich über eine Europäische Bürgerinitiative am demokratischen Leben der Europäischen Union zu beteiligen. Durch Art. 11 Abs. 4 EUV wird die Bürgerinitiative als ein Element partizipativer Demokratie neu in das Primärrecht der Union eingeführt. Mit der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europaparlaments und des Rates sind Verfahren und Bedingungen festgelegt worden. Kernfrage bei der Ausgestaltung einer Bürgerinitiative war die Anzahl der unterstützenden Bürger und war die Definition einer "erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten", aus denen die Bürger stammen müssen, die Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Bürgerinitiative nach Art. 11 EUV sind.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Verwaltungsrundschau
Ausgabe
Nr. 12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 413-418