Ein Beitrag zum Vermessungsrecht in Bayern mit besonderer Berücksichtigung der subsidären Anwendbarkeit des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes auf die Abmarkung.
Roderer
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Roderer
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DE
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Regensburg
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ZLB: 95/3460
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Zusammenfassung
Nach dem neuen bayerischen Abmarkungsgesetz vom 6.8.1981 und der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist unter "Abmarkung" das Kennzeichen des Verlaufs der bei der Vermessung ermittelten Grundstücksgrenze durch Setzen von dauerhaften Grenzzeichen zu verstehen. Die Abmarkung ist nach herrschender Meinung ein Verwaltungsakt. Der Autor durchleuchtet, inwieweit das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz in seinen einzelnen Vorschriften subsidiär auf die Abmarkungen anzuwenden ist. Damit soll dem Vermessungs- und Abmarkungsrecht als Teil des Verwaltungsrechts Anerkennung verschafft werden. Nach Ansicht des Verfassers sind seine Aussagen auch für die übrigen Bundesländer von elementarer Bedeutung. kmr/difu
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322 S.
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Theorie und Forschung; 334
Rechtswissenschaften; 24
Rechtswissenschaften; 24