Ein Beitrag zum Vermessungsrecht in Bayern mit besonderer Berücksichtigung der subsidären Anwendbarkeit des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes auf die Abmarkung.

Roderer
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Roderer

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Regensburg

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 95/3460

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Nach dem neuen bayerischen Abmarkungsgesetz vom 6.8.1981 und der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist unter "Abmarkung" das Kennzeichen des Verlaufs der bei der Vermessung ermittelten Grundstücksgrenze durch Setzen von dauerhaften Grenzzeichen zu verstehen. Die Abmarkung ist nach herrschender Meinung ein Verwaltungsakt. Der Autor durchleuchtet, inwieweit das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz in seinen einzelnen Vorschriften subsidiär auf die Abmarkungen anzuwenden ist. Damit soll dem Vermessungs- und Abmarkungsrecht als Teil des Verwaltungsrechts Anerkennung verschafft werden. Nach Ansicht des Verfassers sind seine Aussagen auch für die übrigen Bundesländer von elementarer Bedeutung. kmr/difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

322 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Theorie und Forschung; 334
Rechtswissenschaften; 24