Massnahmen für einen attraktiven und sicheren Langsamverkehr.

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Rapperswil

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Massnahmen im Bereich des Fuss- und Radverkehrs müssen daran gemessen werden können, wieweit und wie gut sie den Ansprüchen der künftigen Nutzer genügen. Das bedeutet, sich vor der eigentlichen Planung darüber im klar zu werden, welches die Benutzergruppen sind und wie deren Ansprüche aussehen. Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen lassen sich konkrete Anforderungen an die Fuss- oder Radverkehrsanlage ableiten. Mittels dieser massnahmebezogenen Anforderungen lässt sich das Mass der Qualitätsverbesserung, welche die Massnahme bringt, beurteilen. Anhand von Beispielen für verschiedene Strassentypen, Siedlungsformen oder für den Verkehrsmittelverbund wird die Wirksamkeit von Massnahmen für den Fuss- und Radverkehr aufgezeigt.

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13 S.

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