Allgemeines Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluß.
Mohr Siebeck
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Mohr Siebeck
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DE
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Tübingen
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ZLB: 2000/2866
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DI
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Abstract
Schon seit geraumer Zeit übt das Recht der EG wachsenden Einfluss auf das innerstaatliche Recht aus. Im Verwaltungsrecht ist dieser Vorgang der Internationalisierung eine Besonderheit, weil dieser Bereich besonderen Bindungen unterliegt und daher bislang heteronomen Einflüssen weitgehend verschlossen blieb. Aufgrund der besonderen Wirkungen des Gemeinschaftsrechts sieht sich nun das deutsche Verwaltungsrecht in verschiedener Hinsicht starkem Anpassungsdruck ausgesetzt. Dieser geht teils auf unmittelbar wirksame Normen des Gemeinschaftsrechts, teils auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zurück. Der Autor unterscheidet zwischen zwei Arten von Einflüssen, solche, die auf Rechtsetzung zurück gehen, und solche, die von richter-rechtlich allgemeinen Rechtsgrundsätzen ausgehen. Er vertritt die These, dass sich das nationale öffentliche Recht in eine rein interne, vom Gemeinschaftsrecht unbeeinflusste Sphäre und einen europäisierten Bereich teilt. Dieser Annahme geht er rechtsempirisch anhand dreier ausgewählter Teilbereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts nach: der Rechtsformenlehre, des subjektiven öffentlichen Rechts und der Lehre von Beurteilungsspielraum und Ermessen. Für die Rechtsvergleichung eröffnet sich in dieser europäisierten Sphäre ein neues Betätigungsfeld. difu
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XV, 560 S.
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Jus publicum; 36