Mengenvorgaben in Raumordnungsplänen. Methoden und Erfahrungen aus Berlin-Brandenburg.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Bonn

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0303-2493

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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885

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Abstract

In den Ländern Berlin und Brandenburg wird Landesplanung gemeinsam betrieben. Seit der Wiedervereinigung ist die Suburbanisierung im Umland von Berlin die zentralste Steuerungsaufgabe der Siedlungsentwicklung. Mengenvorgaben erfolgen im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg durch Orientierungswerte für die Siedlungsentwicklung; Bezugsbasis sind Einwohner oder Wohneinheiten in verschiedenen Teilräumen. Im Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsbereich werden Orientierungswerte für das Wachstum der Bevölkerung der Gemeinden festgelegt. So sollen Gemeinden ohne zentralörtliche Funktionen stärker in ihrem Bevölkerungswachstum reguliert werden als Gemeinden, die zentralörtliche Funktionen wahrnehmen. Der Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg enthält nur noch einen Orientierungswert. In Gemeinden ohne Funktion als Mittel- oder Oberzentrum wird die Bautätigkeit auf den Eigenbedarf festgeschrieben. Dies entspricht einem Zuwachs an Wohneinheiten von 0,5 % pro Jahr. difu

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Nr. 4/5

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S. 205-210

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