Durchsetzbarkeit der Vergütung nach Kündigung aus wichtigem Grund.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
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Abstract
Nach einer auftraggeberseitigen Kündigung des VOB/B-Bauvertrags ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich eine prüfbare Rechnung über die erbrachten Leistungen vorzulegen. Hat der Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt, können ihm Ansprüche gegen den Auftragnehmer auf Erstattung der Fertigstellungs-Mehrkosten und sonstige Schadensersatzansprüche zustehen. Es stellt sich die Frage, ob in dieser Situation der Auftragnehmer berechtigt ist, seinen Vergütungsanspruch auch schon dann durchzusetzen, wenn der Auftraggeber noch nicht in der Lage ist, seine Gegenansprüche zu berechnen. Der Beitrag setzt sich mit dem Meinungsstand zu dieser Frage und der hierzu herangezogenen Rechtsprechung des BGH auseinander.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 5
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S. 267-270