Erschließungsrecht - Zulässige Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwandes. § 131 Abs.3 BBauG. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. 01.1979 - 4 C 61-68 und 80-84.75 - OVG Nordrhein-Westfalen.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Nach § 131 Abs. 3 BBauG ist bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes im Hinblick auf die Vorteilsgerechtigkeit der Verschiedenheit der baulichen oder sonstigen Nutzung nach Art und Maß nur dergestalt zu entsprechen, dass das Heranziehungsverfahren für die Gemeinde praktikabel und für den Bürger überschaubar bleibt. Der Beitrag geht darüber hinaus auf die Kombinationsmöglichkeit von Grundstücksflächen und Vollgeschosszahl als Verteilungsmaßstab ein. Für den Fall, dass der Bebauungsplan nur Grundflächen und Baumassen festsetzt, darf der Verteilungsmaßstab eine Umrechnungsformel enthalten. hb
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsaufwand, Berechnung, Verteilungsmaßstab, Rechtsprechung, BVerfG-Urteil
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Baurecht 10(1979)Nr.4, S.315-320, Lit.
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsaufwand, Berechnung, Verteilungsmaßstab, Rechtsprechung, BVerfG-Urteil