Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung. Neue Entscheidungen des EuGH verdeutlichen die Defizite der deutschen Rechtslage und Rechtspraxis.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160

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Abstract

Deutschland hat nicht nur ein erhebliches Umsetzungsproblem beim europäischen Luftreinhalterecht, sondern auch bei der rechtlichen Ausweisung und dem effektiven Schutz der Natura 2000 Gebiete. Nunmehr zeigen zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die deutsche Rechtsprechung und behördliche Praxis nicht mit der FFH-Richtlinie zu vereinbaren sind. Entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts unterfallen nach dem EuGH auch die landwirtschaftliche Düngung und Weidehaltung dem Projektbegriff und sind alle FFH-Lebensraumtypen sowie Arten eines Natura 2000 Gebiets in die Verträglichkeitsprüfung einzubeziehen. Weiterhin sind große Zweifel hinsichtlich der hiesigen Bagatellschwellen und Abschneidekriterien angebracht, da nach dem EuGH kein vernünftiger wissenschaftlicher Zweifel daran bestehen darf, dass Pläne oder Projekte unterhalb der Schwellen keine schädlichen Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete haben. Bevor der Aufsatz im Detail den rechtlichen Novellierungsbedarf in Deutschland herausarbeitet, wird ein Blick auf die Besonderheiten der hiesigen Natura 2000 Gebiete sowie auf die hohe Relevanz der Landwirtschaft geworfen, um die Entscheidungen vor diesem Hintergrund besser einordnen zu können.

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Natur und Recht : Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt

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Nr. 3

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S. 152-159

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