Soziale Pflegeversicherung grundlegend reformieren! Kritische Anmerkungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17.10.2007.

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Berlin

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ZLB: 4-2008/764

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RE

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Das Papier kritisiert die Gesetzesänderungen in der Sozialen Pflegeversicherung als ungenügend, im Einzelnen, dass sie Leistungen und damit Ausgaben deutlich ausweitet, den Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte erhöht, der Gesetzentwurf keinerlei Vorsorge für die Lasten vorsieht, die sich aus der Bevölkerungsalterung ergeben und der Übergang von einem einkommensabhängigen Beitrag zu einkommensunabhängigen Prämien keine Beachtung gefunden hat. Das Papier stellt dagegen einen Katalog mit sechs Grundanforderungen aus, an denen sich eine Reform dieses Sozialversicherungszweiges orientierten sollte. Diese lauten schlagwortartig: Begrenzung der Beitragslasten, Vorsorge für künftige Demographielasten, Überprüfung und Begrenzung von Leistungen, Stärkung des Versicherungs- bzw. Äquivalenzprinzips, Unterstützung der Beschäftigung, Konformität mit den Grundgesetz. Diese sechs Grundanforderungen werden in der Broschüre Punkt für Punkt den Vorschlägen des Gesetzentwurfs gegenübergestellt.

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32 S

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