Voraussetzung einer gewerblichen Betätigung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen nach Umwandlung eines Mietwohngrundstücks. BFH, Urteil v. 10.8.1983 - Az.I R 120/80 - FG Berlin.
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Die Umwandlung einer Großzahl bisher als Mietwohnungen genutzter Wohnungen in Wohnungseigentum und die sich daran anschließenden Verkäufe der Eigentumswohnungen überschreiten dann nicht den Rahmen privater Vermögensverwaltung, wenn der Verkäufer die Wohnungen lediglich in einen zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand versetzt; dazu kann unter Berücksichtigung des bei Mietwohnungen ortsüblichen auch die Ausführung von Schönheitsreparaturen gehören. Etwas anderes gilt dann, wenn der Verkäufer in nicht unerheblichem Maße Modernisierungsmaßnahmen vornimmt. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 1 k I Nr. 1 EStG, 2 I 2 GewStG, 1 I GewStDV, 19 BBauG, 8 I WEG und 536 BGB. (- y-)
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Eigentumswohnung, Mietwohnung, Steuerrecht, Grundstück, Modernisierung, Rechtsprechung, Schönheitsreparatur, BFH-Urteil, Umwandlung, Wohnung
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Hamburger Grundeigentum 95(1985), Nr.2, S.61, 63, 65
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Eigentumswohnung, Mietwohnung, Steuerrecht, Grundstück, Modernisierung, Rechtsprechung, Schönheitsreparatur, BFH-Urteil, Umwandlung, Wohnung