Planung und Aktion. Lärmschutz-Kongress.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Der Schutz der Menschen vor Lärmbelastung soll verbessert werden. Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (ED) ist dabei, ihre dritte Kartierungs- und Aktionsplanungsstufe zu erreichen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Arbeit an dem neuen Regelwerk "Schall 03" (Richtlinie zur Berechnung der Schallimmission von Schienenwegen) abgeschlossen und die Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen (RLS-16) werden weiterentwickelt. Auf einem Fachkongress des Beratungsbüros Lärmkontor in Hamburg diskutierten 200 Teilnehmer aus Forschung, beratender Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Ausgehend von Untersuchungen des Umweltbundesamtes (UBA) wurde berichtet, dass von den rund 11.500 deutschen Kommunen rund die Hälfte von der Lärmkartierung betroffen sind. Lediglich ein Drittel hat sich überhaupt mit der Lärmaktionsplanung beschäftigt. Nur etwa 500 haben die Lärmaktionsplanung bereits abgeschlossen. Als Grund für die verzögerte Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wird mangelndes Wissen über die rechtlichen Grundlagen und auch über die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm vermutet. Die baden-württembergische Landesregierung gibt deshalb Hilfestellung bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen und bei Lärmsanierungskonzepten. In diesem Zusammenhang wurde eine "Mustervereinbarung über die Lärmsanierung" präsentiert, mit der eine Neuregelung für einen effektiven Lärmschutz in ganz Deutschland erreicht werden soll. Derzeit wird das Konzept in einem Modellprojekt erprobt. Ein zweiter Themenbereich der Tagung war der Ermittlung der Lärmbelastung gewidmet. Die neuen europaweit einheitlichen Berechnungsvorschriften sollen die nationalen Berechnungsvorschriften ablösen. Zum Abschluss der Tagung wurden erste Ergebnisse des Forschungsvorhaben "TUNE ULR" des UBA vorgestellt.

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Der Gemeinderat

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Nr. 6

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S. 68-69

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