Art. 3, 20 GG; § 9 KAG, SchlH. BVerwG, Urteil v. 25.8.1982 - Az. 8 C 44.81.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Bezieht eine dem Ortsgesetzgeber bei Erlass einer Abgabensatzung abverlangte Prognose ihre Bedeutung vom Landesrecht, bestimmt sich grundsätzlich nur nach Landesrecht, welche Rechtsfolgen die Erkenntnis auslöst, dass die Satzung auf einer Fehlprognose beruht. Es ist bundes(verfassungs)rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Landesrecht bei aufgrund von § 9 KAG SchlH beruhenden Abgabensatzungen das Offensichtlichwerden eines Prognosemangels mit der Rechtsfolge der Ungültigkeit oder doch der Unanwendbarkeit der Satzung verbindet. Bei der Erhebung einer Wohnungsbauabgabe nach § 9 KAG SchlH ist dem Gleichheitssatz dadurch genügt, dass sich die Abgabe auf Maßnahmen beschränkt, die ihrer Art nach durch Wohnungsneubauten typischerweise veranlasst werden. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnungsbau, Rechtsprechung, Abgabenrecht, Länderrecht, BVerwG-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.7, S.229-232, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnungsbau, Rechtsprechung, Abgabenrecht, Länderrecht, BVerwG-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries