Die Betriebsratsstruktur im entflochtenen Energieversorgungsunternehmen. Frei wählbar?

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Beck

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München

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1612-7803

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ZLB: Zs 7111

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Abstract

Seit Novellierung des EnWG im Jahr 2007 gelten umfassende Entflechtungsvorgaben für vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen (EVU). Dies führte regelmäßig zur Ausgründung von Netzgesellschaften, zunächst meist nur als "schlanke" Netzgesellschaft ohne nennenswerten Personalübergang. Die Vorgaben der Anreizregulierung, insbesondere aber die Anpassung der Entgeltverordnungen für Strom und Gas im Oktober 2010, bewirken aktuell einen deutlichen Trend zur "breiten" Netzgesellschaft. Dieser führt nun verstärkt zur Übertragung des vollständigen Netzbetriebes und Überleitung eines Großteils der darin eingesetzten Arbeitnehmer aus dem EVU in die Netzgesellschaft. Arbeitsrechtlich stellt sich dabei die Frage, wie sich die Verlagerung eines wesentlichen Teils der Belegschaft auf Fortbestand und Zuständigkeit des bisherigen Betriebsrats auswirkt. Die betriebsverfassungsrechtlichen Folgen und die Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung entflechtungsrechtlicher Vorgaben sind Gegenstand des Beitrags.

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InfrastrukturRecht

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Nr. 9

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S. 197-202

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