Arbeitnehmerrechte in der Gefahrstoffverordnung.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 93/1395
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die 1986 in Kraft getretene Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffVO) verfolgt vor allem den Zweck, den Menschen besser als bisher vor arbeitsbedingten und sonstigen Gesundheitsgefahren zu schützen. Die Arbeitnehmerrechte der GefStoffVO, insbesondere die Arbeitsverweigerungs- und Beschwerderechts, bilden den Schwerpunkt der Untersuchung. Sie zeigt, daß diese Rechte lediglich die Konkretisierung allgemeiner arbeitsrechtlicher Grundsätze im Bereich des Gefahrstoffrechts sind. Auch die Voraussetzung dieser Rechte, nämlich eine "unmittelbare Gefahr" im Sinne von §21 Abs.6 S.2 GefStoffVO wird analysiert. Es schließen sich die praktischen Fragen an, also Irrtums-, Beweis-, Haftungs- und Rechtsschutzfragen. Kritisch wird angemerkt, daß infolge der Bindung an die Überschreitung bestimmter Grenzwerte die GefStoffVO nur einen eingeschränkten Anwendungsbereich findet. Der Autor macht daher Formulierungsvorschläge für eine Reform der GefStoffVO. lil/difu
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188 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1195