Die Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen in der Kommune. Daseinsvorsorge, Leistungserbringung und bürgerschaftliche Verantwortung in der Modernisierung der Pflege.
Mabuse
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Mabuse
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 99/3780
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SW
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Abstract
Den Kommunen fällt im neuen Pflegerecht eine randständige Position zu. Sie werden allein dort genannt, wo "Pflege" als eine gemeinsame Verantwortung verschiedener Akteure definiert wird. Eine Vorschrift, die interpretationsoffen ist. Das bewirkt derzeit, dass sich differierende Teilwirklichkeiten in Städten und Landkreisen der Republik herausbilden. Der vermeintliche Pflegemarkt ist im Kern ein Quasi-Markt, in dem allein aus Gründen der Steigerung von Effektivität und Effizienz marktähnliche Steuerungen eingesetzt werden. Erst jenseits des Zuschusses, den die Pflegekassen gewähren, beginnt freie Wahl und marktliche Gestaltung im Wettbewerb der Dienste und Einrichtungen. Beides reibt sich und bildet ein Spannungsfeld, das pflegerische Dienstleistungen und Arbeitssituationen der in Pflege Tätigen verändert. Die Analysen zur kommunalen Alterssozialpolitik und zur Neupositionierung der Pflegebranche werden ergänzt durch Fragen nach geeigneten Strategien, ältere Menschen zu mehr Partizipation zu motivieren und zu befähigen. difu
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328 S.
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Beiträge zur sozialen Gerontologie und Altenarbeit