Urheberrecht und elektronisches Publizieren in Deutschland und Großbritannien. Eine rechtsvergleichende Untersuchung am Beispiel pressejournalistischer Werke.

ZV Zeitungs-Verl.
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Bonn

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ZLB: 99/508

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DI

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Abstract

Untersucht wird, inwieweit die verschiedenen Nutzungen der Werke des Pressejournalisten durch Verlage und Informationsdienste de lege lata Rechte des Urhebers berühren, inwiefern dies dann aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (behandelt wird hier primär das (tarif)vertraglich geregelte Verhältnis zu den Verlagen, zu dem gegenüber Dritten läßt sich nicht viel Allgemeines sagen) oder gesetzlicher Ausnahmebestimmungen (die dann wiederum insbesondere für Dritte, d.h. Informationsdienste und Private interessant sind) zulässig ist und ob gegebenenfalls Gesetzesänderungen erforderlich sind. Die Mißbrauchsgefahr, d.h. die nicht genehmigte Nutzung der Werke durch Unberechtigte, ist beim elektronischen Publizieren ungleich größer als bei den herkömmlichen Printprodukten. Die Arbeit beginnt mit der Prüfung der deutschen Rechtslage, es folgt die der englischen, abschließend werden beide Ergebnisse verglichen und bewertet. Resümierend wird festgehalten, daß die Urheberrechtsgesetze in Deutschland (UrhG) und Großbritannien (CDPA 88) bereits jetzt besser seien als ihr Ruf, bei richtiger Auslegung und Verbesserung ihrer Durchsetzbarkeit scheinen sie den Herausforderungen des elektronischen Publizierens im Großen und Ganzen gewachsen zu sein. goj/difu

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XXIV, 223 S.

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