Möglichkeiten der Einführung eines Hebesatzrechts beim gemeindlichen Einkommensteueranteil.
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DE
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Stuttgart
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0003-9209
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ZLB: Zs 1505-32,2
BBR: Z 55a
IFL: Z 485
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IFL: Z 485
IRB: Z 892
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Abstract
Die Fähigkeit der Gemeinden, die Höhe der Besteuerung ihrer Bürger zu bestimmen, ist ein wichtiges Element der kommunalen Finanzautonomie. Nur diese "Beweglichkeit" einer Gemeindesteuer macht es möglich, immer erstrebenswerte Ausgabenwünsche mit immer schmerzhaften Einnahmen in Einklang zu bringen und die Bürger über die Höhe des eigenen finanziellen Einsatzes im Gemeindeparlament entscheiden zu lassen. Beweglich sind bisher nur die Gewerbesteuer und die - derzeit wenig attraktive - Grundsteuer. Daher wird ein konkreter Vorschlag gemacht, wie im Rahmen des bestehenden Einkommensteueranteils der Gemeinden - eine eigenständige kommunale Einkommensteuer neben ihm ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll - ohne großen Aufwand ein gemeindliches Hebesatzrecht realisiert werden kann. Es würde auch keine Grundgesetzänderungen erfordern. difu
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Archiv für Kommunalwissenschaften
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Nr. 2
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S. 221-244