Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Beamten und Richtern.

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SEBI: 80/6221

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Abstract

Das öffentliche Dienstrecht steht seit Jahren im Mittelpunkt einer nicht enden wollenden Diskussion. Ein zentrales Thema hierbei bildet die Frage, ob und inwieweit die Einführung eines sogenannten ,,Teilzeitbeamten'' bzw. ,,Teilzeitrichters'', d. h. die Reduzierung der Dienstleistungspflicht bis auf die Hälfte der üblichen Stundenzahl mit entsprechend verminderten Dienstbezügen verfassungsrechtlich zulässig ist. Inzwischen wurde durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit der Teilzeitarbeit auch für Beamte und Richter grundsätzlich (mit gewissen Einschränkungen) geschaffen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken stützen sich vor allem auf Auslegungen der Art. 33 IV, 33 V GG. Die Arbeit zeigt die Notwendigkeit der Teilzeitbeschäftigung als Mittel der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik; sie stellt die frühere Rechtslage und die Vorbereitungen der jetzt in Kraft getretenen Novellierung dar. Als Ergebnis seiner eigenen Untersuchung hält der Autor Teilzeitarbeit für Richter sowie für Beamte, die dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 IV GG unterliegen, grundsätzlich für unzulässig. chb/difu

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Verfassungsrecht, Freizeit, Arbeitsbedingung, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation, Beamter, Richter, Teilzeitarbeit

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Göttingen: (1980), XXXIV, 240 S., Abb.; Tab.; Lit.; jur.Diss.; Göttingen 1980

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Verfassungsrecht, Freizeit, Arbeitsbedingung, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation, Beamter, Richter, Teilzeitarbeit

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