Erschließungsrecht - Beiladung des Grundstücksverkäufers. Eigentümerwechsel nach einer Vorauszahlung auf die Erschließungsbeitragspflicht. §§ 65 Abs. 1, 113 Abs. 1 Satz 1, 121 VwGO. § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG. BVerwG, Urteil vom 16.9.1981 - 8 C 1 und 2.81, OVG Lüneburg.
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1982
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Ein gegen den Grundstückseigentümer gerichteter Erschließungsbetragsbescheid, der als solcher Rechte des (einfach) beigeladenen Grundstücksverkäufers nicht verletzt und daher von diesem nicht mit Erfolg hätte angefochten werden können, kann in Verbindung mit der Rechtskraftwirkung des im Anfechtungsverfahren ergehenden Urteils Rechte des Beigeladenen verletzen und daher diesen zur Berufung legitimieren. Die Rechtsgrundlage für eine erbrachte Vorausleistung entfällt, wenn das Eigentum am Grundstück vor Entstehen der endgültigen Beitragspflicht wechselt. Die Vorausleistung ist in einem solchen Fall demjenigen zu erstatten, der sie bewirkt hat. Der Rückzahlungsanspruch wird jedoch erst im Zeitpunkt der Fälligkeit der endgültigen Beitragsforderung fällig. Diese Grundsätze gelten in der Regel auch für aufgrund Vertrages erbrachte Vorausleistungen. -y-
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Baurecht 13(1982)Nr.3, S.269-273, Lit.