Wettbewerb auf der Schiene. Die Vergabe von Fahrplantrassen nach der Bahnreform.
Vandenhoeck & Ruprecht
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Vandenhoeck & Ruprecht
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DE
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Göttingen
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ZLB: 98/1019
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DI
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Abstract
Im Zuge der Bahnreform in Deutschland wurde mit Wirkung vom 1.1.1994 Verkehrsunternehmen grundsätzlich das Recht eingeräumt, den Schienenfahrweg öffentlicher Eisenbahninfrastrukturunternehmen diskriminierungsfrei zu nutzen. Mit der Öffnung der Schienennetze für Dritte ergeben sich zunächst zwei eng zusammenhängende Fragestellungen, deren Behandlung im Mittelpunkt der Arbeit steht. Zum einen sind Wegeentgelte festzulegen, zum anderen ist ein System zu entwickeln, nach dem die Infrastrukturnutzungsrechte an die einzelnen Verkehrsunternehmen vergeben werden. Die Lösung der zweiten Aufgabe wird weitgehend durch die Erfüllung der ersten mit erledigt, da die Nachfrage der einzelnen Unternehmen nach Schienenkapazitäten wesentlich von den jeweiligen Preisen abhängt. Eine dritte Problemstellung betrifft die institutionelle Ausgestaltung der Vorhaltung des Schienenweges. Dabei geht es vorrangig um die Frage, ob ein gleichberechtigter Netzzugang für alle Nachfragen möglich ist. sg/difu
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XI, 314 S.
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Logistik und Verkehr; 47