Zivilprozessuale Rechtsbehelfe in der Verwaltungsvollstreckung.

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Bonn

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ZLB: 97/767

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DI

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Abstract

In dieser Arbeit werden zunächst die grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Verwaltungsvollstreckung und der Zivilvollstreckung (Zwangsvollstreckung) dargestellt. Die Verwaltungsvollstreckung setzt den Träger in die Lage, seine hoheitlichen Ansprüche selbst (durch eigene Vollstreckungsbehörden) zu vollstrecken. Hierbei treten auf der anderen Seite erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Rechtsschutzes auf. Der Grundsatz der Selbstvollstreckung ist jedoch an einigen Stellen durchbrochen, so z. B. in den Fällen, bei denen die Verwaltung, ebenso wie ein privater Gläubiger, auf die Mitwirkung der zivilgerichtlichen Vollstreckungsorgane zur zwangsweisen Durchsetzung ihrer Forderungen angewiesen ist. Je nachdem, ob die öffentliche Hand Gläubigerin oder Schuldnerin des durchzusetzenden Anspruchs ist, wird das Rechtsbehelfsproblem kompliziert. kirs/difu

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XXXII, 246 S.

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