Eingetragene Erwerbsgenossenschaften im Hinblick auf § 1 GWB unter besonderer Berücksichtigung des Tatbestandsmerkmals "Beschränkung des Wettbewerbs .

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SEBI: 80/3049

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Abstract

Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, ob Gründungsverträge von eingetragenen Genossenschaften, in denen den Mitgliedern keine wettbewerbsbeschränkenden Verpflichtungen auferlegt werden (etwa in Form von Bezugs- und Absatzverpflichtungen), zugleich Kartellverträge sein können und damit unter § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fallen können. Genossenschaften sind bedarfswirtschaftlich orientierte Selbsthilfe- und Existenzsicherungsorganisationen. Genossenschaftsverträge mit wettbewerbsbeschränkenden Verpflichtungen werden nahezu übereinstimmend als Kartelle betrachtet. Der Autor beschränkt seine Arbeit daher auf die Beurteilung der Gruppe von Genossenschaften ohne derartige Beschränkungen. Er stellt die vielen widersprüchlichen Meinungen in der Literatur dar und betont, daß das Problem eines der Auslegung des Begriffs "Wettbewerbsbeschränkung'' ist. Danach unterscheidet der Verfasser vier Fallgruppen von Wettbewerbsbeschränkungen; daraus kann er ableiten, daß nicht alle Genossenschaften als Kartelle angesehen werden können. chb/difu

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Genossenschaft, Genossenschaftsvertrag, Kartellvertrag, Wettbewerbsbeschränkung, Verband, Wirtschaftspolitik, Handel

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Mainz: (1979), XVIII, 191 S., Lit.

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Genossenschaft, Genossenschaftsvertrag, Kartellvertrag, Wettbewerbsbeschränkung, Verband, Wirtschaftspolitik, Handel

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