Staatliche Bauverwaltung in Mecklenburg. Vom Baudepartement zum Baumanagement.

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ZLB: Kws 754/27

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Abstract

Die Chronologie des Staatlichen Hochbauwesens im herzoglichen Mecklenburg-Schwerin nimmt einen sehr zögerlichen Anfang mit der Errichtung einer Hofbaudirektion Mitte der II. Hälfte des 18. Jahrhunderts in Ludwigslust: Eine neue Residenz war im Entstehen. Zur Unterstützung der Ämter im Lande wurden 1809 Baudistrikte eingerichtet, in denen Landbaumeister bauverwaltende Aufgaben übernahmen. Erst mit dem Aufbau von Ministerien ab 1850 (1849) wird in Schwerin eine eigenständige, staatliche Baubehörde als eine Abteilung im Finanzministerium etabliert. Ziel war es, und dieses forderte auch Großherzog Friedrich Franz I. nach dem Beispiel Preußens, eine Zentralisierung und Überwachung des öffentlichen Baugeschehens durch eine Fachbehörde, um die technischen und finanziellen Erfordernisse der großherzoglichen Verwaltung in eine kalkulierbare Ordnung, die Haushaltsplanung, zu bringen. Kernaufgaben des Staatlichen Hochbaus für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesrepublik Deutschland sind vor allem die Unterbringung der Fachbehörden und Dienstellen in geeigneten Liegenschaften. Vormals, bis zur Abdankung der Monarchie, waren neben den landesbauverwaltenden Aufgaben auch die baulichen Belange des großherzoglichen Hauses und deren Familienmitglieder sowie des Oberkirchenrates für die Evang.-Luth. Kirche in Mecklenburg zu berücksichtigen. Heute gehören die Bewirtschaftung von Liegenschaften wie auch die Beratung der Fachministerien, die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie weiterer Bauaufgaben für die Universitäten, Hochschulen und Kliniken des Landes zu den kompetenten Dienstleistungen. Eine besondere Vorbildfunktion kommt der Förderung der Baukultur und der Pflege des baukulturellen Erbes zu.

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75 S.

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