Der bergrechtliche Betriebsplan. Entstehung, Entwicklung und rechtliche Neubestimmung.

Selbstverl.
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Münster

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ZLB: 96/230
BBR: A 12 832

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DI
S

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Abstract

Im Betriebsplanverfahren nach dem Bundesberggesetz (BBergG) von 1980 wird über die Zulassung des Vorhabens eines Bergbauunternehmers entschieden. Dieses Verwaltungsverfahren ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung des Bergrechts. Der Verfasser skizziert deren wichtigste Stationen: die Aufgabe des sog. Direktionsprinzips, des staatlich geführten Bergbaus um 1800 in den linksrheinischen Gebieten; die verspätete Ersetzung des Direktions- durch das Inspektionsprinzip in den preußischen rechtsrheinischen Gebieten um 1850, mit dem die Tätigkeit der Behörde auf die Bergaufsicht beschränkt wurde; das Preußische Allgemeine Berggesetz von 1865, dessen Innovation, das Betriebsplanverfahren, vom BBergG übernommen und in einem eigenen prozessualen Gesetzesteil normiert wurde; sowie die Novellierung des BBergG im Jahre 1990. Mit ihr reagierte der Gesetzgeber auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nach denen die Belange Dritter, namentlich der Inhaber von angrenzendem Oberflächeneigentum, im Betriebsplanverfahren zu berücksichtigen sind. gar/ difu

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XIX, 232 S.

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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 165