BBauG § 24 Abs. 5. Negativattest über Vorkaufsrecht. OVG Münster, Urteil vom 24.4.1979 - VII A 2294/78.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Gemeinde kann den von dem Veräußerer eines Grundstücks gestellten Antrag, ihm im Falle des Nichtbestehens eines Vorkaufsrecht darüber ein Zeugnis auszustellen, nicht mit der Begründung ablehnen, der Grundeigentümer habe zuvor eine Abschrift des Kaufvertrages vorzulegen. Eine solche Vorlage- bzw. Mitteilungspflicht des verkaufenden Grundstückseigentümers ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn es um das Tatbestandsmerkmal des Nichtbestehens eines Vorkaufsrechts geht. Hinsichtlich dieser Alternative lässt sich eine solche Pflicht insbesondere nicht aus § 24 Abs. 5 S. 1 BBauG herleiten, denn darunter ist nur der Grundeigentümer zu verstehen, dessen Grundstück dem Vorkaufsrecht des Gemeinde tatsächlich unterliegt. -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 24, Bundesbaugesetz, Verkaufsrecht, Gemeinde, Negativattest, Negativzeugnis, Grundstückskaufvertrag, Rechtsprechung, OVG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.19, S.1067-1068
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bundesbaugesetz, Paragraph 24, Bundesbaugesetz, Verkaufsrecht, Gemeinde, Negativattest, Negativzeugnis, Grundstückskaufvertrag, Rechtsprechung, OVG-Urteil