Ansätze zu einer konzeptionellen Weiterentwicklung der Raumordnungspolitik in Deutschland und Europa. Anmerkungen zum Raumordnungsbericht 1991 und damit zusammenhängende Fragen.
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DE
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Bonn
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0303-2493
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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
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Abstract
Eine aktive Raumordnungspolitik im europäischen Rahmen erweist sich in mehrfacher Hinsicht als dringend erforderlich. So sei insbesondere auf die Schaffung des EG-Binnenmarktes und auf die Öffnung nach Osten hingewiesen. Außerdem wächst die Kompetenz der EG in raumrelevanten Politikfeldern, und es besteht die Gefahr, daß wichtige Fachplanungen - insbesondere im Bereich des Verkehrs - ohne Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung durchgeführt werden. Es bedarf daher gemeinsamer Leitvorstellungen für eine europäische Raumordnung und einer verbindlichen Abstimmung der Grundlinien der nationalen Raumordnungspolitiken. Die vorgesehene Erarbeitung eines "Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmens" für das gesamte Bundesgebiet erweist sich als dringend erforderlich. Das im novellierten Raumordnungsgesetz umrissene Leitbild der Raumordnung enthält dafür wesentliche normative Vorgaben. In Verbindung mit der Erarbeitung eines derartigen Orientierungsrahmens ist eine stärkere räumlich-differenzierte Gliederung des Bundesgebiets vorzunehmen. Die Möglichkeiten der Raumordnung, eine stärker arbeitsteilige Orientierung einzelner Teilräume vorzugeben bzw. Schwerpunkträume mit bestimmten Funktionen auszuweisen, sollten nicht überschätzt werden. Entlastungskonzepte für große Agglomerationen sind jedoch notwendig und möglich. - (n.Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr.11/12
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S.675-685