Die politischen Rechte der Ausländer in der Bundesrepublik.
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SEBI: 72/1356
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DI
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Abstract
Die politische Betätigung von Ausländern in der Bundesrepublik wird in das Verfassungsrecht eingeordnet, wobei auf die politischen Rechte nach dem Grundgesetz, den einfachen Gesetzesrecht und dem Völkerrecht eingegangen wird.Es ergibt sich, daß die differenzierte Regelung nach dem Grundgesetz durch die Pauschalregelung des PAR. 6 AuslG unterlaufen wird.Das Ausländergesetz vermehrt die Schwierigkeiten des Grundrechtsschutzes für die politische Betätigung durch die Verwendung vager Generalklauseln und durch unnötige Wiederholung ohnehin bestehender Begrenzungen politischer Rechte; es bietet bei entsprechender Auslegung die Handhabe, Ausländer mundtot zu machen, wenn ihre Betätigung unerwünscht ist.Dringend erforderlich erscheint eine Neufassung, die klar zu erkennen geben sollte, daß eine Einschränkung der Meinungs- und Koalitionsfreiheit wie auch des Petitionsrechts wegen Gefährdung erheblicher Belange nicht zulässig ist.
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Ausländer, Ausländerrecht, Ausländergesetz, Verfassungsrecht, Politik, Recht
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Berlin, Duncker & Humblot (1972) 238 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1971)
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Ausländer, Ausländerrecht, Ausländergesetz, Verfassungsrecht, Politik, Recht
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Schriften zum öffentlichen Recht; 189