Die Haftung des Staates bei nichtigen Gesetzen und Verordnungen.
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1973
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SEBI: 74/2132
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Zusammenfassung
Die Frage der Haftung des Staates bei nichtigen Normen wird heute vielfach bejaht. Besondere Bedeutung kommt ihr insofern zu, als der Gesetzgeber in zunehmendem Maße von der Normtypik des allgemeinen und abstrakten Gesetzes abweicht und unmittelbar ordnend und gestaltend in den Ablauf des sozialen und wirtschaftlichen Lebens eingreift. Wirkt der Gesetzgeber durch eine fehlerhafte Norm direkt in die Rechtssphäre eines Bürgers ein und schädigt diesen, so stellt sich das Problem einer Haftung für legislatives Unricht in besonderem Maße. Nach einem Überblick über die Entwicklung des richterlichen Prüfungsrechts von Gesetzen wird untersucht, welche Wirkung die Nichtigerklärung eines Gesetzes hat. Nach kritischer Darstellung der von der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungsversuche (Amtshaftung und Entschädigungsanspruch im Sinne der Aufopferung oder des enteignungsgleichen Eingriffs) werden dann die Möglichkeiten der Verantwortlichkeit des Staates für alle weiteren Fälle der Schädigung durch Unrecht des Gesetzgebers untersucht. eb/difu
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Frankfurt/Main: (1973), 206 S., Lit.