Von der Biopiraterie zum Biodiversitätsregime - die sog. Bonner Leitlinien als Zwischenschritt zu einem CBD-Regime über Zugang und Vorteilsausgleich.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: Zs 4358-4
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
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Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit dem Ziel der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD), Biodiversität durch ein Reglement von Zugang und Vorteilsausgleich zu bewahren. Gegenstand dieser Regeln ist nicht das Aufsuchen von Ressourcen innerhalb der Industriestaaten. Die zu regelnde Aktivität ist »Bioprospektion«, bei der Forscher und Unternehmen vornehmlich des Nordens in den biodiversitätsreichen Ländern des Südens biologisches Material, vor allem genetische Information suchen. Geschieht dies ohne Einwilligung und Vorteilsausgleich, wird von »Biopiraterie« gesprochen. Aufsehen erregt haben Streitfälle über Neem, Kurkuma, Basmati-Reis, Endod, Enola-Bohnen und Ayahuasca. Die Prinzipien der CBD für Zugang und Vorteilsausgleich wurden 2002 durch die sog. Bonn Guidelines (BG) konkretisiert. Der Aufsatz setzt sich mit Inhalt und Ideengeschichte der BG auseinander und legt die institutionellen Rahmenbedingungen dar. Im Zentrum steht die geographische Herkunftsangabe bei der Patentanmeldung. difu
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 4
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S. 202-212