Achtung: Mehrvergütungsfalle! Auswege in der Vergabekonzeption und ihre Grenzen.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Wenn sich ein Vergabeverfahren verzögert, kann dies Mehrvergütungsansprüche des Auftragnehmers nach den Grundsätzen des § 2 V VOB/B zur Folge haben und damit die Beschaffung verteuern. Bereits vor rund zwei Jahren hat der BGH hierzu die Weichen gestellt. Während seine Rechtsprechung selbst und ihre Einordnung inzwischen umfassend in Literatur und Praxis aufbereitet sind, bleibt die für die Praxis wichtige Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten einem öffentlichen Auftraggeber bleiben, um schon im Vorfeld mögliche Mehrvergütungsansprüche zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen, bislang weitgehend offen. Dabei bietet das Vergaberecht durchaus Ansatzpunkte für mögliche Vermeidungsstrategien. Ausgangspunkt möglicher Überlegungen sind hier zum einen die konkreten Maßstäbe des BGH, zum anderen universell geltende Gestaltungsmöglichkeiten in der Vergabekonzeption.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 10

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S. 584-592

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